Im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als
auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Schleswig-Holstein hat für die soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eine bedeutende sozial- wie finanzpolitische Verantwortung. Die Weiterentwicklung selbstbestimmter und partizipativer gesellschaftlicher Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und die Förderung der Inklusion sind Leitbild des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Das Ministerium trägt Verantwortung, Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein gleichwertige Bedingungen zur individuellen Lebensführung und gleichberechtigen Teilhabe in der Gesellschaft zu schaffen und nimmt Aufgaben des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX) mit grundsätzlicher sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung, insbesondere bei den Verhandlungen zu landesrahmenvertraglichen Regelungen, wahr. Diese Aufgaben werden geprägt durch eine enge und vertrauensvolle Kooperation unter den Rehabilitationsträgern und verschiedenen Interessengruppen.
Als Teil der Abteilung VIII 2 „Soziales, Pflege, Inklusion“ nimmt das Referat VIII 24 Aufgaben der Eingliederungs- und Sozialhilfe für sozialgesetzliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen wahr. Sie treffen auf ein Team, das sich durch die Zusammenarbeit verschiedener Professionen und ein hohes Maß an kollegialer fachlicher Unterstützung kennzeichnet.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Für eine Einstellung ist es darüber hinaus wünschenswert, dass Sie
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 SHBesG erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe E 14 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 4. Dezember 2024 an Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat, z. Hd. Frau Annika Born – VIII 126, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel (gerne in elektronischer Form an Stellenausschreibung@sozmi.landsh.de mit dem Kennwort VIII 2411). Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern / Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für dienst- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen das Personalreferat (Frau Annika Born; annika.born@sozmi.landsh.de oder Telefon 0431 988-5950) zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zu den definierten Aufgaben des Arbeitsplatzes wenden Sie sich bitte an die Referatsleitung, Frau Christine Hesser (christine.hesser@sozmi.landsh.de oder Telefon 0431 988-5339).