Die Zentrale sucht für den Geschäftsbereich Einkauf am Arbeitsort Dresden zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:
(Entgeltgruppe 10 TVöD Bund, Kennung: VOEK3306, Stellen‑ID 1407210)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Jetzt bewerben!© Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Im Stab Einkauf beschaffen wir alle Produkte und Dienstleistungen, die die BImA benötigt, von der Wildkühlkammer über Dienst‑Kfz bis hin zu Sicherheitsdienstleistungen und Energie. Dabei setzen wir auf Innovation und Nachhaltigkeit. Wir verfolgen die Marktentwicklungen aktiv und beraten die Fachbereiche im gesamten Ausschreibungsprozess.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Zum vielfältigen und abwechslungsreichen Spektrum des TGM zählen z. B. Instandhaltungsleistungen für Wärmeversorgungs-, Elektro- und Blitzschutzanlagen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung), der Betrieb technischer Anlagen sowie warengruppenübergreifende TGM-Betreiberleistungen für Großliegenschaften.
Wir arbeiten mobil und flexibel. Gleichwohl fallen auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz gelegentlich Dienstreisen, auch im gesamten Bundesgebiet, an. Diese Dienstreisen werden grundsätzlich mit ausreichend zeitlichem Vorlauf geplant, sodass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist.
Dann bewerben Sie sich online bis zum 20. April 2026 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen‑ID 1407210. Die Auswahlgespräche finden voraussichtlich in der 20. Kalenderwoche statt.
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Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Adam unter der Telefonnummer +49 228 37787‑274 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Frau Scheike unter der Telefonnummer +49 351 4694‑533.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://karriere.bundesimmobilien.de.
Hinweise zum Datenschutz und zur Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie unter https://www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein. Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bestrebt, den Anteil der Frauen – insbesondere auf höherwertigen Dienstposten/Arbeitsplätzen – zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen. Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
www.bundesimmobilien.de