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Küchenkräfte (m/w/d) für die Küchen und Mensen im Fachbereich Bildung, Schule und Sport

Über Uns:

Osnabrück verbindet Menschen: offen, sozial, vielfältig. Fast 170.000 Einwohner fühlen sich hier zu Hause. Das gilt auch für die Stadt als Arbeitgeberin. Bei uns arbeiten, gestalten und wachsen Sie im Team – bei uns entsteht Stadt gemeinsam.

Der Fachbereich Bildung, Schule und Sport stellt die tägliche Versorgung der Schulkinder an den Ganztagsschulen in Trägerschaft der Stadt Osnabrück mit einer ausgewogenen Mittagsmahlzeit sicher. In unseren Schulmensen hat ein erstklassiger Service eine hohe Bedeutung. In der täglichen Arbeit schätzen wir einen partnerschaftlichen Umgang im Team, mit vielen Möglichkeiten eigene Ideen einzubringen und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Altersgruppen der Schülerinnen und Schüler einzugehen. Mit unserer täglichen Arbeit leisten wir einen wertvollen Beitrag in der Stadt Osnabrück dafür, dass die jungen Menschen in den Schulen die Herausforderungen des Schulalltages gestärkt begegnen können.

Die Stelle auf einen Blick:

Stellenumfang: Wir bieten abhängig vom Einsatzort verschiedene Stundenzuschnitte in der Regel zwischen 10 und 25 Stunden.

Befristung: Die Stellen sind in der Regel bis zur Wiederkehr der derzeitigen stelleninhabenden Person befristet als Vertretung (Krankheits-, Lehrgangs- oder Schwangerschaftsvertretung) zu besetzen.

Einstellungszeitpunkt: Zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Stellenwert: EG 3 TVöD
(Monatlicher Bruttoverdienst gemäß TVöD zzgl. Jahressonderzahlung und Leistungsorientierte Bezahlung – Weitere Informationen zu Ihrem individuellen Bruttoverdienst finden Sie hier.)

Bewerbungsfrist: Eine Bewerbung ist jederzeit möglich.

Ihre Aufgaben:

Ihr Profil:

Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen, von mindestens sechs Monaten, in den Vorgängen beim Küchenbetrieb und in der Gemeinschaftsverpflegung. Darüber hinaus sind Sie aufgeschlossen für moderne Ernährungsfragen und können sich auf einfache Art in deutscher Sprache (Sprachniveau A1) verständigen.

Darüber hinaus ist uns wichtig:

Bei einer Einstellung von Dienstkräften nach § 20 Abs.8 Nr.3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangt die Stadt Osnabrück den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern.

Urlaub sollte grundsätzlich in der Schulfreien Zeit genommen werden.

Wir bieten:

Eine Übersicht zu den Benefits der Stadt Osnabrück finden Sie hier.

Benefits

Fitnessangebote | Flexible Arbeitszeit | Jobticket | Homeoffice | Betriebliche Altersvorsorge | Betriebsarzt | Mitarbeiterrabatte | Lebenszeitskonto | Sabbatical

Stadt Osnabrück

Sedanstraße

49076 Osnabrück, Deutschland


Ansprechpartner:

Kathrin Griese

0541 323 3617

griese.k@osnabrueck.de