Firmenhandy

Es zeigt sich, dass heutzutage immer mehr Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit einem Firmenhandy ausstatten. Welche Vorteile das für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet, was erlaubt ist und wie abgerechnet wird, erfährst du in folgendem Artikel.

Inhalt:

 

Was ist ein Firmenhandy?

Ein Firmenhandy oder auch Diensthandy wird dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Es ermöglicht das Arbeiten im Außendienst, den ständigen Kontakt zum Unternehmen und zu Kunden sowie eine gute Erreichbarkeit der Mitarbeiter. Da ist es nicht verwunderlich, dass jeder 3. Mitarbeiter bereits mit einem Diensthandy ausgestattet ist.

Während Firmenhandys im gehobenen Management und Vertrieb bereits selbstverständlich sind, findet man sie in der Produktion nur selten. Doch immer mehr Arbeitgeber sehen die Vorteile dieses Benefits und gestatten auch einem Werkstattleiter oder einer Sekretärin die Nutzung eines Firmenhandys für spontane Anweisungen oder Fragen.

Warum punkten Unternehmen mit der Vergabe eines Firmenhandys?

Viele talentierte junge Bewerber lieben smarte Devices und empfinden es schon als lohnenswert, wenn sie von ihrem potenziell neuen Arbeitgeber ein Geräte-Update erhalten.

Die Kosten müssen auch bei der Anschaffung einer größeren Anzahl von Firmenhandys nicht unbedingt steigen. Ganz im Gegenteil – durch ein sogenanntes Co-Payment-Modell, bei dem sich Mitarbeiter an den Kosten für das Firmenhandy beteiligen, können die Kosten sogar sinken. Gewährt der Arbeitgeber im Gegenzug auch die private Nutzung des Gerätes, haben wir hier eine klassische Win-win-Situation.

Was ist mit einem Firmenhandy erlaubt?

Je nach Vereinbarung ist es dem Arbeitnehmer erlaubt, sein Diensthandy privat zu nutzen. Wer jetzt vermutet, dass es sich dabei um einen geldwerten Vorteil handelt, liegt leider falsch. Daher sind Arbeitnehmer auch nicht verpflichtet, das Firmenhandy als Bestandteil der Vergütung ihrer Arbeit zu versteuern.

Die Erlaubnis zur privaten Nutzung des Diensthandys ist mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden. Schon zwei Drittel der Arbeitgeber unterschiedlicher Branchen räumen ihren Arbeitnehmern eine private Nutzung der Geräte ein und werben damit in ihren Jobangeboten.

Wie sieht es aus mit Versicherung und Datenschutz?

Stellt der Arbeitgeber seinem Angestellten ein Firmenhandy zur Verfügung und erlaubt dessen private Nutzung, muss er für die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses sorgen. Das bedeutet für den Mitarbeiter, dass er sich keine Gedanken bezüglich seiner privaten Daten, Gespräche oder Mails machen muss. Allerdings hat der Arbeitgeber das Recht, das Diensthandy jederzeit einzubehalten. Natürlich ist der Mitarbeiter dann befugt, vorher alle privaten Daten auf dem Gerät unwiederbringlich zu löschen.

Auf der anderen Seite hat sich der Mitarbeiter bei der Nutzung seines Firmenhandys an die Datenschutzverordnung zu halten. Firmeninterne Inhalte dürfen daher in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden, was den Mitarbeiter dazu verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf das Firmenhandy zu verhindern. Dazu gehören ein ausgezeichneter Virenschutz, der ausschließlich verschlüsselte Versand von E-Mails und die Sicherung des Gerätes mit einem guten Passwort. Eine zusätzliche Versicherung des Firmenhandys seitens des Mitarbeiters kann nicht verlangt werden. Allerdings sollte man beachten, dass man bei selbstverschuldetem Verlust das Gerät aus eigener Tasche ersetzen muss. Eine entsprechende Versicherung wäre also zu bedenken.

Wie steht es mit der Erreichbarkeit?

Manche verzichten lieber auf ein Firmenhandy aus Angst, stets und ständig verfügbar sein zu müssen. Doch ist diese Angst begründet?

Während seiner normalen Arbeitszeit muss ein Mitarbeiter für das Unternehmen natürlich jederzeit erreichbar sein. An freien Tagen und nach Feierabend sieht das jedoch anders aus. Hier hat der Arbeitgeber kein Recht, auf die Erreichbarkeit seines Mitarbeiters zu bestehen. Die Ausnahme bildet eine vereinbarte Rufbereitschaft, für welche dem Mitarbeiter eine entsprechende Vergütung zusteht. Somit entstehen dem Mitarbeiter keine Nachteile bei der Nutzung eines Firmenhandys.

Im Endeffekt profitiert der Arbeitnehmer von einem neuen hochwertigen Gerät und spart sich zusätzlich hohe Anschaffungskosten und Gesprächsgebühren.

Hinweis:

Es ist zu beachten, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Firmenhandys und deren Nutzung von Land zu Land unterscheiden können. Eine Zusammenfassung der aktuelle Regelungen für Deutschland erhältst du unter arbeitsrechte.de. Es wird zudem empfohlen, sich bei staatlichen Institutionen wie dem Arbeitsministerium oder dem Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Landes über die aktuellen Vorschriften zu informieren.